Der Kreiskirchenrat
Zwischen den Tagungen der Kreissynode übernimmt der Kreiskirchenrat ihre Aufgaben. In seinen monatlichen Sitzungen berät er über alle wichtigen Ereignisse und Entwicklungen im Kirchenkreis.
Er entscheidet mit, wenn Stellen im Kirchenkreis zu besetzen sind, regelt die Dienstaufsicht für die Mitarbeitenden, verwaltet dessen Vermögen und führt dessen Haushalt. Der Kreiskirchenrat beaufsichtigt auch die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden. In allen Fragen arbeitet er eng mit dem Kirchlichen Verwaltungsamt Berlin Mitte-West zusammen.
Über seine Arbeit erstattet er regelmäßig Bericht vor der Kreissynode.